und deshalb bekomm ich das jahr nicht angerechnet vom arbeitsamt ??
Hallo,
meine frage steht ja schon oben drüber.
kann das so richtig sein ??
mir wird das jahr elternzeit nicht angerechnet und ich habe dadurch keinen neuanspruch auf alg weil mir 2 tage fehlen ??
wo sind die 2 tage und kann da jemandem ein fehler passiert sein ??
an wen wende ich mich nun ??
bitte dringend um hilfe.
lg
pink
Mitglied inaktiv - 05.02.2009, 12:29
Antwort auf:
fehlende 2 tage bei elterngeld...
Hallo,
Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war.
Wenn das nicht so ist, besteht leider kein Anspruch
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2009
Antwort auf:
fehlende 2 tage bei elterngeld...
was mir jetzt leider nicht meine frage beantwortet.
ich habe vor der schwangerschaft 20 monate gearbeitet davor leider 4 monate nur auf 40 euro und davor war ich arbeitslos.
das heisst ich habe 20 monate gearbeitet und war dann in elternezeit in der ich elterngeld bezogen habe.
nun wird mir dieses eine jahr aber nicht angerechnet in dem ich elterngeld bezogen habe weil es kein ganzes jahr war weil eben 2 tage fehlen.
wieso fehlen 2 tage ???
ich bekam doch für 12 monate elterngeld oder sehe ich das falsch ??
bitte erklären sie mir das doch noch mal in aller deutlichkeit.
lg
pink
Mitglied inaktiv - 05.02.2009, 14:32