Guten Tag Frau Bader, ich habe die Möglichkeit mich als Textilgestalterin selbständig zu machen und freiberuflich für (bis jetzt) einen Kunden zu arbeiten. Dafür habe ich den Existenzgründerzuschuss beantragt und werde ihn wohl auch bekommen. Jetzt die Frage: Falls ich nach der Zeit mit Existenzgründerzuschuss noch ein Kind bekommen sollte, würde sich dieser Zuschuss dann auch positiv auf das Elterngeld auswirken oder zählen da nur die Einnahmen aus Aufträgen. Vielen Dank für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen Dagmar Haug
von Lilablassblau78 am 12.07.2011, 22:43