Verstehe ich das jetzt richtig, daß ich, wenn ich mich auf 1 Jahr EU festlege, dann wenn dieses 1 Jahr um ist, nicht mehr verlängern kann? Und falls ich noch nicht arbeiten will, dann kündigen muß und mich dann arbeitslos melden muß? Und wenn mir die Arbeitstellenzuweisung nach dem 1 Jahr EU nicht gefällt (auch wenn sie den gesetzl. Verpflichtungen entspricht), dann auch kündigen muß?
Mitglied inaktiv - 25.09.2002, 15:06