Hallo liebe Frau Bader,
mein Erziehungsurlaub endet am 25.11.2001, ich war in der Zwischenzeit schwanger und habe aber das Kind in der 18. Woche verloren. Jetzt bin ich wieder schwanger und zwar in der 4. Woche nun meine Frage:
1. Mein Frauenarzt hat gesagt, daß ich nicht mehr arbeiten darf, da eine erneuete gefahr entstehen kann, also würde ich von Anfang an eine Krankschreibung bekommen.
2. Wie soll ich mich verhalten, soll ich kündigen oder soll ich mich krankschreiben lassen, welche rechte habe ich. Ich will natürlich meinen Arbeitgeber nicht schaden, da ich ein gutes Verhältnis dazu habe.
3. Habe ich nachteile, wenn ich kündige?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß
Claudia
Mitglied inaktiv - 08.10.2001, 12:18
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Liebe Claudia,
auf keinen Fall kann ich Ihnen raten, zu kündigen. Sie verlieren dann alle Rechte, wie z.B. Lohnansprüche. Und werden beim Arbeitsamt gesperrt.
Es kann für Sie ein persönliches Beschäftigungsverbot gelten: Wenn ein Arzt bei einer Untersuchung feststellt, dass Sie oder Ihr Kind gesundheitlich gefährdet sind, falls Sie ihre Tätigkeit weiter ausüben, dürfen Sie an diesem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden. Möglich wäre dann, dass Ihr Arbeitgeber Sie - zum gleichen Entgelt - an einen anderen Arbeitsplatz umsetzt. Dieses Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2001