Hallo Frau Bader, ich habe zur Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 8.6.01 endet und bin bis dahin im Mutterschutz. Ab dem 20.8.01 habe ich eine neue Stelle, dann geht mein Mann in den Erziehungsurlaub. Wir möchten uns aber später noch mal abwechseln. Wann müssen wir uns festlegen, wer wann und wie lange Erziehungsurlaub nimmt? Und meine zweite Frage: Ich bin Lehrerin. Kann ich im Anschluss an die Ferien in den Erziehungsurlaub gehen und bekomme ich die Ferien dann bezahlt? Vielen Dank schon jetzt für die Antwort und viele Grüße Nicole
Mitglied inaktiv - 30.05.2001, 14:07