Hallo Frau Bader, ich bin seit 15 Monaten im EU und hatte bei meinem AG eigendlich 3 Jahre angemeldet.Erziehungsgeld bekommen wir nicht mehr. Nun möchte ich doch schon wieder halbtags arbeiten gehen. Mein AG kann mich halbtags nicht beschäftigen (insg. 7 Mitarbeiter), ich könnte höchstens als Aushilfe 2 Nachmittage/Woche arbeiten. Als Wiedereinstieg wäre das ok, doch wenn ich mir das wirklich nicht reicht und mich beim Arbeitsamt für eine Halbtagsstelle melden würde (also arbeitslos), welches Gehalt würde als Bemessungsgrundlage dienen? Wieviel dürfte ich als Arbeitssuchende steuerfrei und ohne Abzug des Arbeitslosengeldes dazuverdienen? DANKE LG Annika
Mitglied inaktiv - 26.03.2003, 19:55