Hallo,
MEIN Sohn ist am 12.11.03 geboren. Somit wird doch das Erziehungsgeld nach mein Verdienst von 2003 ausgerechnet, oder? Ich habe zusätzlich zu meinem Bruttolohn, Fahrgeld und vl bekoMmen. Wird das mit angerechnet?
Mitglied inaktiv - 19.01.2004, 11:35
Antwort auf:
Erziehungsgeld
HAllo,
Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im
1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche
Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den
Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im
folgenden Jahr. Bei angenommenen Kindern sind das
Kalenderjahr der Inobhutnahme und das folgende Jahr
zugrunde zu legen.
Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachweisen,
dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder
vorletzten Kalenderjahr zurückgegriffen.
Maßgebend ist das Einkommen der nicht dauernd getrennt
lebenden Eltern, auch wenn sie unverheiratet sind,
und ebenso das Einkommen des Elternteils und seines
Lebenspartners.
Es handelt sich dabei um steuerrechtliche Nettobeträge.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2004