Hallo... für das erste Jahr habe ich Erziehungsgeld bekommen. Nun muß ich im januar neu beantragen da unsere Tochter dann 9 Monate alt wird. Habe ich denn nun im zweiten Jahr noch Anspruch auf das Erziehungsgeld oder betrifft diese Kürzung nur die jenigen von uns die den zweitantrag stellen müssen?? Gruß Jule
Mitglied inaktiv - 03.12.2003, 08:43