Hallo Frau Bader, ich bin Studentin und muss nun im Sommersemester 2001 mein Praxissemester ableisten. Verliehre ich in dieser Zeit den Anspruch auf Erziehungsgeld? Ich habe in dieser Zeit eine 38 - 40 Std. Woche und das ganze Praktikum geht 5 o. 6 Monate. Der Verdienst eines Praktikanten liegt bei 900 - 1200 DM im Monat, kann aber auch niedriger ausfallen. Aushilfsjobs habe ich keine, weder vor noch nach dem Praktikum. Für ihre Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Iris
Mitglied inaktiv - 19.12.2000, 23:44