hallo, wie ist das eigentlich, wenn der erziehungsgeldantrag gestellt wurde, man auch schon geld erhalten hat und nach ein paar monaten bekommt der "verdienende" partner überraschend eine gehaltserhöhung. muß man das melden und wird dann das erziehungsgeld neu berechnet? den 2. antrag sollte man zwischen dem 9. und 12. monat stellen, oder? mfg, patti
Mitglied inaktiv - 05.04.2003, 08:15