Hallo Frau Bader, ich hätte an sie mehrere Fragen. Bin leider Arbeitslos geworden und erwarte mein zweites Kind. Habe ich trotzdem Anspruch auf Erziehungsgeld.Erziehungsurlaub brauch ich nicht beantragen da ich keinen AG mehr habe muß ich mich beim Sozialamt melden?. Bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen wenn ich nach der Geburt zu Hause bleibe? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 15:12