Hallo,
ich bin ein Ausländer aus Asien und arbeite als Doktorand im Institut in Deutschland. Meine Frau und meine Tochter sind auch in Deutschland. Meine Frau hat keine Arbeit und kümmert sich zu Hause um die Tochter, die 5 Monate alt ist. Ich bin der einzige, der Geld verdient und mein Einkommen ist unter 30.000 Euro pro Jahr. Meine Frage ist ob ich Anspruch auf Erziehungsgeld habe.
Ich bedanke mich um die Antwort.
Papi
Mitglied inaktiv - 23.10.2006, 09:38
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
- die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben,
- nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Das trifft auch für unanfechtbar anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge zu. Andere Ausländerinnen und Ausländer müssen für ihren Anspruch auf Erziehungsgeld eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.1 und 2, §§ 31, 37, 38 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs haben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2006