Hallo, ich gehe bald in den Erziehungsurlaub und würde nach den Mutterschutz weiter arbeiten gehen. Meine Firma hat mir bis jetzt einen Kinderbetreuungsbetrag für meine 4-jährige Tochter gezahlt. Wenn ich dann später auf 400€ Basis arbeiten gehe, wird dann der Kindergartenzuschuss auch als Einkommen für die Erziehungsgeldberechnung angerechnet? Viele Grüße Tina
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 13:06