Ich lebe mit meiner 18 Monate alten Tochter ca. 9 Monate im jahr in Deutschland. Die restlichen 3 Monate verbringen wir in Spanien bei dem Vater des Kindes. Dieser ist auch wieder Vater meines 2. Kindes. Gibt es Probleme bei der Beantragung des Erziehungsgeldes bzw. Kindergeldes wenn das Kind in Spanien geboren wird? Meine Tochter wurde in Spanien geboren und 3 Monate nach der Geburt zogen wir 2 nach Deutschland. Es gab damals keine grossen Probleme. Im Prinzip kann es doch egal sein in welchem Land das Kind geboren wird, oder?
Vielen dank und viele Grüsse, Anja
Mitglied inaktiv - 04.05.2003, 20:05
Antwort auf:
Erziehungsgeld für Auslandsgeburt
HAllo,
Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie
• einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten,
• das Personensorgerecht für das Kind haben,
• das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2003