Frage: Erziehungsgeld ab dem 7. Monat

Hallo! Ich habe da mal eine Frage:-) Wir haben für unsere Tochter in den ersten 6 Monaten volles Erziehungsgeld erhalten. Diesen Monat kam keine Zahlung. Auf dem ursprünglichen Bescheid steht "der Anspruch endet antragsgemäß mit Ablauf des 6. Lebensmonats des Kindes" . Bedeutet das, daß wir keinen Anspruch mehr haben? Oder muß ich jetzt einen neuen Antrag stellen? Danke im Voraus für die Antwort. Liebe Grüße Verena

Mitglied inaktiv - 20.11.2003, 16:35



Antwort auf: Erziehungsgeld ab dem 7. Monat

Hallo, neuen Antrag stellen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2003



Antwort auf: Erziehungsgeld ab dem 7. Monat

Kann es sein, daß Du was falsches auf dem Antrag angekreuzt hast? Gruß Sibs

Mitglied inaktiv - 20.11.2003, 19:14



Antwort auf: Erziehungsgeld ab dem 7. Monat

Ihr müßt neuen Antrag stellen, soviel ich darüber informiert bin

Mitglied inaktiv - 21.11.2003, 14:42



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