Hallo! Ich habe da mal eine Frage:-) Wir haben für unsere Tochter in den ersten 6 Monaten volles Erziehungsgeld erhalten. Diesen Monat kam keine Zahlung. Auf dem ursprünglichen Bescheid steht "der Anspruch endet antragsgemäß mit Ablauf des 6. Lebensmonats des Kindes" . Bedeutet das, daß wir keinen Anspruch mehr haben? Oder muß ich jetzt einen neuen Antrag stellen? Danke im Voraus für die Antwort. Liebe Grüße Verena
Mitglied inaktiv - 20.11.2003, 16:35