Folgende Frage:
Ist die seit dem 1.1.04 deutlich geringere Bemessungsgrenze für das Erziehungsgeld (30.000.- Euro Netto für Verheitratete mit einem Kind) unumstößlich, oder gibt es "Möglichkeiten" für Betroffene, deren Kind nach dem 1.1.04 geboren wurde und die mit ihrem Einkommen nach alter Regelung Erziehungsgeld erhalten hätten, nach neuer nun aber nicht? Ich denke da an Übergangsregelungen, laufende Klagen oder Einsprüche, etc.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 22:51
Antwort auf:
Erziehungsgeld - Neue Bemessungsgrenze für Nettogehalt rechtsgültig?
Hallo,
1. Nein, nur eine Verfassungsbeschwerde..
2.Das pauschalierte Nettoeinkommen wird folgendermaßen berechnet:
Von den zu versteuernden Einkünften gemäß § 2 Absatz 1, 2 des Einkommensteuergesetzes werden die Werbungskosten und eine Pauschale von 24% (bei Beamten, Richtern, Rentnern etc. 19%) abgezogen.
• Abzugsposten
Das für Erziehungsgeld maßgebliche Einkommen kann um den Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes auch aufgrund der Behinderung eines Elternteils gemindert werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2004
Antwort auf:
Erziehungsgeld - Neue Bemessungsgrenze für Nettogehalt rechtsgültig?
Hallo !
Das wäre ja Blödsinn ! Dann hätte man das Gesetz ja gar nicht ändern brauchen !
Wenn Du zb einen Ferseher kaufen willst ,kannst Du ja auch nicht ins Geschäft gehen und sagen :letzte Woche war der billiger ich möchte den zum alten PReis !
Außerdem finde ich persönlich die Grenze vollkommmen ausreichend denn wenn man das auf den Monat umrechnet sind das etwa 2500 Euro -damit sollte man mit nur einem Kind auskommen !
LG Juliane
Mitglied inaktiv - 09.01.2004, 10:08
Antwort auf:
Erziehungsgeld - Neue Bemessungsgrenze für Nettogehalt rechtsgültig?
soviel ich weiß ist das kein netto sondern brutto!!! netto wäre schön, dann würde ich auch noch erziehungsgeld kriegen...
LG
Mitglied inaktiv - 09.01.2004, 14:34