ich beziehe erg. sozialhilfe für mich und meine tochter. nun bekomme ich zum november einen sohn. bin fast anfang 7monat. ab wann kann ich denn die erstausstattung beantragen? und was ist alles damit gemeint? damals (vor 4jahren) hab ich 450,-DM bekommen. nun brauch ich ja nicht nur bekleidung, sondern auch wieder einen kinderwagen, kinderbett, schrank, wickelkommode, laufgitter und so weiter.. da ich damals einen andren lebensgefährten hatte, hab ich nun nicht mehr daran gedacht mich doch nochmal für ein kind zu entschließen. nun freu ich mich schon richtig frauf und hab aber nichts mehr von alledem. nur noch den schrank und das bett, aber das ist in verwendung für meine tochter. was soll ich nun tun oder was muß ich beachten?