Hallo,
Es geht um folgendes: Anfang April 2013 haben mein Mann und ich Nachwuchs bekommen. Elternzeit hatte ich damals für ein Jahr beantragt. Jetzt könnte es jedoch sein, das ich wieder schwanger bin (Test noch ausstehend). Da ich über einen Arbeitsvermittler einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe würde ich den gerne auch behalten und nicht selbst kündigen. Nur, sollte ich wieder schwanger sein, werde ich sicherlich nicht wieder im April anfangen können zu arbeiten. Einen Antrag über Teilzeit habe ich auch noch nicht gestellt. Was kann ich tun? Was würde mir an Geld zustehen? Wie, bzw. wann sollte ich es meinem Chef sagen? Welche Möglichkeiten Habe ich?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
von
Monchen
am 25.11.2013, 08:50
Antwort auf:
Erneut Schwangerschaft in Elternzeit - was steht mir zu?
Hallo,
verstehe ich nicht. warum wollen Sie dann nciht wieder arbeiten?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2013
Antwort auf:
Erneut Schwangerschaft in Elternzeit - was steht mir zu?
Wieso kannst Du schwanger nicht arbeiten ?
Wenn ihr Euch das leisten könnt, dann kannst Du versuchen die Elternzeit zu verlängern.
Anspruch hast Du darauf nicht.
von
Sternenschnuppe
am 25.11.2013, 08:51
Antwort auf:
Erneut Schwangerschaft in Elternzeit - was steht mir zu?
Wegen schwerer körperlicher Arbeit... Hatte bei meiner anderen Tochter auch ein Berufsverbot.
von
Monchen
am 25.11.2013, 12:11
Antwort auf:
Erneut Schwangerschaft in Elternzeit - was steht mir zu?
Ah, ok.
Dann bekommst Du ab Ende der Elternzeit das, was Du auch bei der 1. Schwangerschaft bekommen hast.
Gleiches Prinzip.
von
Sternenschnuppe
am 25.11.2013, 12:27