Sie schrieben mir vor zwei Tage, dass ich die Elternzeit nach zwei beantragten Jahren mit einer Frist von 7 Wochen verlängern könnte.
Ich habe das Schreiben nun fertig. Da ich aber weiß, dass mein Arbeitgeber alles versuchen wird um den zu entgehen, würde mich interessieren, ob es irgendwo gesetzlich geregelt ist. Gibt es einen bestimmten Paragraphen im Mutterschutzgesetz, dass eine Verlängerung regelt?
Ich will das lieber gleich mit reinschreiben, so dass er auch gleich merkt, das ich im Recht bin.
Vielen Dank nochmal.
von
smile-ever
am 25.04.2012, 13:40
Antwort auf:
Ergänzung zur Elternzeitverlängerung
Hallo,
§ 16 BEEG
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2012
Antwort auf:
Ergänzung zur Elternzeitverlängerung
Also ich hab z.B. das folgende geschrieben:
...fristgerecht teile ich hiermit gemäß § 16 BEEG mit, dass ich die Elternzeit für meinen Sohn xxx, geboren am 20.07.2010, bis zum 19.07.2013 (Vollendung des dritten Lebensjahres) verlängere.
Mit freundlichen Grüßen
von
Sonni74LS
am 25.04.2012, 14:40
Antwort auf:
Ergänzung zur Elternzeitverlängerung
Das klingt schonmal gut, aber da steht ja wieder drin "mit Zustimmung des Arbeitgebers". Da fühlt er sich ja wieder bestätigt. Das ist leider das Problem :(
von
smile-ever
am 25.04.2012, 14:56