Frage: Erbe an nicht volljährige Kinder

Hallo Frau Bader, danke für die Antwort von heute morgen. Der Staat macht mir Angst. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass die Kinder dorthin kommen, wie wir das bestimmen. Wer sollte es aber besser wissen, was für die Kinder gut ist? Jetzt gibt es sicher auch keine Regel, ab welchem Alter Oma/ Kinder wie entschieden wird. Fest steht, es geht ein Gerangel mit Gerichten los. Herrliche Vorstellung. Oder kennen Sie vielleicht eine übliche Regelung? Monatliche Zuweisung von Geld für die Oma ist das nächste Thema. Sie muß ihren Job kündigen und soll mit unsrem Erbe auch Ihren Lebensunterhalt bestreiten, nicht nur den der Kinder. Mitunter benötigt sie sicherlich auch größere Beträge. Also müssen wir ein richtiges Testament aufsetzen? Kann man sowas dort abschließend regeln? Wie ist das denn direkt nach unserem Tod, sollte dieser vorschnell eintreten? Wo kommen die (dann wohl traumatisierten Kinder) in der Regel hin? Womöglich erstmal ins Heim, bevor alles entschieden ist (ich werde zynisch...)? Danke und viele Grüße Kerstin.

Mitglied inaktiv - 09.04.2008, 10:11



Antwort auf: Erbe an nicht volljährige Kinder

HAllo, das Gesetz spricht von 60. Aber ein Gericht kann im Kindeswohlinteresse auch schon eher eine andere Enztscheidung treffen. Ich finde das an dieser Stelle gut. Denn wenn Baby zB 1 J. und Oma 60 (Lebenserwartung zZ um die 75) ist das für Baby keine gute Lösung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2008



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