Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erbe an nichtverwandte Kinder befreundeter Familie,vielleicht weiß das jemand

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erbe an nichtverwandte Kinder befreundeter Familie,vielleicht weiß das jemand

carmenm.

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Guten Tag Frau Bader und auch an die andere User ich hoffe Sie können mir meine Frage bantworten oder vielleicht ein andere User. Ein guter Freund der Familie,selber kinderlos,keine Frau,nur Geschwister zu denen kein Kontakt besteht,würde gerne unseren Kindern nach seinem Tod etwas Geld hinterlassen,geht dies so einfach,er würde jetzt schon gern das Geld zur Seite legen,weiß aber nicht wie! Kann er ein Konto auf seinen Namen eröffnen und einen von uns Eltern mit eintragen lassen,die nach dem Tod dann an diese Konto könnten? Oder werden nach dem Tod alle Konten gesperrt in die er eingetragen ist? Zuhause will er es nicht hinterlegen,da er fest daran glaubt das die Wohnungsgesellschaft im Falle des versterbens erstmal alles "einstecken" würde,die Geschwister würden die Kinder nicht auszahlen. Wo könnte man sich ansonsten schlau machen? Bank? Notar? Anwalt? Gruß Carmen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Testament (dann müssen die Erben das Vermächnis auszahlen) o Sparbuch, dass Sie auf den Namen der Kinder anlegen u auf das er einzahlt. Aber dann eben schon zu Lebzeiten. Oder er macht Sparbücher in Form von verträgen zugunsten Dritter Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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stupsimaus

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Hallo, ein Sparbuch, wo sein Name mit auftaucht, würde ich nicht anlegen, da es dann mit in den Nachlaß fällt. Ein notarielles Testament könnte helfen, ist aber dann praktisch meistens immer schwierig, das Ganze aufzuteilen, da ihr ja dann trotzdem in einer EG hängt (die Geschwister würden ja trotzdem erben). Deshalb fände ich die Regelung gut, wenn Ihr das Sparbuch auf die Kinder schreiben lasst, so fällt es nicht in den Nachlass, allerdings müsste er das Geld schon jetzt einzahlen, "Geld nach dem Tode hinterlassen" geht dann nicht. Sandra


peekaboo

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so handhaben wir das mit der Schwägerin. Diese hat ein Sparbuch für unseren Sohn angelegt, in das sie einbezahlt wenn Sie mal "Lust" hat (anstelle von Geburtstags- oder X-mas geschenken). Das Sparbuch ist im Namen unseres Sohnes und wir mußten mitunterschreiben. Da fällt nix in den Nachlaß! LG Peeka


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