Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich bin in der 12. Woche schwanger und meine Frauenärztin rät mir zu einem Beschäftigungsverbot. Im Internet habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber mir während eines Beschäftigungsverbots Entgelt fortzahlen muss. Da ich monatliches Entgelt beziehe, wird -laut Internet- der Durchschnittsverdienst der vergangenen drei Monate angerechnet. Nun arbeite ich bei meinem Arbeitgeber seit 2004. Von Feb. 2011 bis März 2012 war ich 12 Monate in Elternzeit mit unserem ersten Kind. Nach der Elternzeit bin ich sofort in Vollzeit in meinen alten Job zurückgekehrt und arbeite seit dem 30.03. diesen Jahres. Die drei Monate zur Durchschnittsberechnung habe ich somit nicht voll. Zudem bin ich seit 4 Wo krankgeschrieben. Wie wird mein Lohn während des Beschäftigungsverbotes berechnet? Zählt die Elternzeit mit rein oder wird diese ausgeklammert? Raten Sie mir eher, den Juni in Vollzeit "durchzuhalten"? Meine Unsicherheit wird größer, da ich gelesen habe, daß als Grundlage das Durchschnittsgehalt der letzten Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft dient. Allerdings war ich vor Eintritt der SS noch in Elternzeit von unserer ersten Tochter. Wird dann das Durchschnittsgehalt vor Eintritt der ersten Schwangerschaft einbezogen? Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühen! Freundliche Grüße

von DidiK am 09.05.2012, 10:10



Antwort auf: Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, nein, die EZ zählt nicht mit rein. Sie bekommen Ihr fiktives Gehalt weiter. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2012



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