Hallo, meine Tochter wird im September 3 Jahre. Ich habe auch schon bereits eine Zusage für einen KITA-Platz ab September. Nun soll Mitte September das Geschwisterchen kommen und ich habe ein wenig Angst um den Platz (Die Schwangerschaft war bei der Anmeldung noch nicht bekannt)... Da ich mich erst im Juni wieder bei der KITA melden soll, wissen die bisher noch nichts von meiner Schwangerschaft. Nun habe ich gehört, dass der Anspruch auf einen Vollzeitplatz bereits ab der Mutterschutzzeit entfällt. Heute hat mir jedoch jemand erzählt, dass man sogar einen Vollzeitplatz behalten kann für die Zeit in der man voll stillt. Können Sie mir sagen, wie hier die Rechtslage ist und wo man ggf. nachlesen kann? (Noch als Zusatzinformation: Mein Mann arbeitet voll und kann sie unmöglich abholen, ich habe bisher auch gearbeitet - 34 Stunden-Woche seit meine Tochter da ist)) Ich möchte meiner "Großen" ungern die Chance nehmen mit ihren Freunden zu spielen bzw. erst einmal welche zu finden. Wenn ich sie nur von 8-12.00Uhr bringe, hat sie ja nie die Chance am Nachmittag draußen zu toben.... Das würde ich gerade am Anfang dolle schade finden. Danke schon einmal für die Antwort!!
von püppimaus am 04.05.2013, 22:02