Entfällt der Vollzeit-KITA-Platz ab der Geburt eines Geschwisterchen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Entfällt der Vollzeit-KITA-Platz ab der Geburt eines Geschwisterchen?

Hallo, meine Tochter wird im September 3 Jahre. Ich habe auch schon bereits eine Zusage für einen KITA-Platz ab September. Nun soll Mitte September das Geschwisterchen kommen und ich habe ein wenig Angst um den Platz (Die Schwangerschaft war bei der Anmeldung noch nicht bekannt)... Da ich mich erst im Juni wieder bei der KITA melden soll, wissen die bisher noch nichts von meiner Schwangerschaft. Nun habe ich gehört, dass der Anspruch auf einen Vollzeitplatz bereits ab der Mutterschutzzeit entfällt. Heute hat mir jedoch jemand erzählt, dass man sogar einen Vollzeitplatz behalten kann für die Zeit in der man voll stillt. Können Sie mir sagen, wie hier die Rechtslage ist und wo man ggf. nachlesen kann? (Noch als Zusatzinformation: Mein Mann arbeitet voll und kann sie unmöglich abholen, ich habe bisher auch gearbeitet - 34 Stunden-Woche seit meine Tochter da ist)) Ich möchte meiner "Großen" ungern die Chance nehmen mit ihren Freunden zu spielen bzw. erst einmal welche zu finden. Wenn ich sie nur von 8-12.00Uhr bringe, hat sie ja nie die Chance am Nachmittag draußen zu toben.... Das würde ich gerade am Anfang dolle schade finden. Danke schon einmal für die Antwort!!

von püppimaus am 04.05.2013, 22:02



Antwort auf: Entfällt der Vollzeit-KITA-Platz ab der Geburt eines Geschwisterchen?

Hallo, einen Anspruch bis Mittag haben Sie auf jeden Fall - danach kommt es auf die Satzung an. In den meisten KiGas ist der Nachmittagsplatz für die Mütter reserviert, die ihn wirklich brauchen (zB weil sie arbeiten) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2013



Antwort auf: Entfällt der Vollzeit-KITA-Platz ab der Geburt eines Geschwisterchen?

Das kommt total drauf an wo ihr wohnt, welcher Träger, wie lang die Warteliste ist. Als ich in Elternzeit war haben wir den Anspruch auf den Vollzeitplatz verloren. Er ging dann von 09-13 Uhr. Was ich nicht verstehe, wieso würde sie dann nicht mehr rauskommen am Nachmittag ? Im Endeffekt blockierst Du einen Platz, obwohl Du Zuhause bist,von daher finde ich es schon richtig. Andere brauchen den dringend um arbeiten zu gehen. Aber eine Umstellung war es auch für mich, keine Frage. Also, frag beim Träger wie sie es handhaben, 4 Stunden müssen sie. Bei uns war es so, dass ich mir aussuchen konnte wann ich sie nehme, vielleicht geht es dann bei Euch ja am Nachmittag von 12-16 Uhr ?

von Sternenschnuppe am 04.05.2013, 22:54



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