guten tag frau bader, meine elternzeit endet am 12.01.2006. der betrieb hat ca. 30 angestellte. als ich 2002 schwanger wurde (in der probezeit) gab es große probleme (fristlose kündigung, arbeitsgericht, großes trara, da mein chef mich gern loshaben wollte aufgrund der ss). nun ist meine elternzeit bald zuende und aus finanziellen gründen MUSS ich in den betrieb zurück, auch wenn ich jetzt schon zittere wenn ich dran denke dort wieder zu arbeiten nach dem ganzen ärger. ich fasse es kurz: ich habe mit dem filialleiter gesprochen, wie es weitergeht. es sei alles kein problem, meine stelle sei ab januar 06 wieder frei. man warte auf mich. ich bin aber sicher, dass man versuchen wird mich rauszuekeln. dazu zwei prophylaktische fragen: 1)in meinem av steht, dass ich zeitweise auch in eine andere zweigstelle (insgesamt 2 filialen, 70 km oneway entfernung) versetzt werden kann. ich bin sicher, man "versetzt" mich in die andere filiale um mich zu vergraulen. ich werde mich dem fügen müssen. ABER: was bedeutet "zeitweise"? wie würde das ausgelegt? 2) ich würde meine arbeitszeit gern von 36 auf 30 stunden reduzieren. teilzeit stünde mir 15-30 std zu, die frist ist aber abgelaufen. wenn ich das nun einfach "beantrage" und der ag mir zusagt (chef hat keine ahnung von fristen).. kann er das später zurückziehen, wenn er mitbekommt dass ich zu spät die arbeitszeitverringerung "beantragt" habe? ganz lieben dank für ihre antwort. mir graust es schon vor dem arbeitsantritt..vielleicht können sie mich mit ihren antworten etwas beruhigen. gina
Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 13:59