Hallo Frau Bader,
mein Erz.-Url. endet am 24.12.03. Zur Zeit verhandele ich mit meinem Chef. Ich möchte zwei ganze Tage arbeiten, er möchte fünf halbe Tage. Wenn wir uns nicht einigen, wie ist das mit der Kündigung. Muss ich schon vorher eine Frist einhalten oder kann ich meine Kündigung am 24.12. absenden?
Mitglied inaktiv - 22.11.2003, 21:01
Antwort auf:
Ende der Elternzeit
Hallo,
zum Ende der EU beträgt die KüFrist 3 Monate.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2003
Antwort auf:
Ende der Elternzeit
Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht so ganz. Ich muss eine Frist von 3 Monaten einhalten. Wie soll das gehen? Wir haben bereits November, es sind also nur nur 5 Wochen bis Ende EU. Ich habe ja erst letzte Woche Bescheid bekommen. Können Sie das nochmal erklären?
Mitglied inaktiv - 23.11.2003, 20:58