Hallo Frau Bader,
im Oktober endet mein Erziehungurlaub.
Ich habe gehört, dass Mütter, deren Kinder nach dem 1.1.01 geboren sind, Anspruch auf einen Teilzeitjob haben.
Ist das richtig?
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich garnicht in die alte Firma zurück möchte...das weiss mein AG aber nicht.
Habe ich trotzdem die Möglichkeit oder Anspruch auf eine Abfindung?
Dazu muss ich kurz erläutern:
Ich wollte am 1.1.03 wieder bei meinem AG anfangen, doch dann gab es einen Chefwechsel und der neue Chef sagte Nein. Verstehen Sie, ich freute mich 1,5 Jahre auf meinen Job und dann kommt das. Ich war sehr enttäuscht und hatte leider nichts schriftliches in der Hand.
Nun möchte ich nicht unbedingt in die alte Firma zurück.
Was kann ich tun?
Danke für Ihre Info.
Grüsse und schönes Wochenende
Gabi Linnemann
Mitglied inaktiv - 17.01.2004, 14:45
Antwort auf:
Ende Erziehungurlaub
Hallo,
wenn Sie selber kündigen, bekommen Sie keine Abfindung.
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind 15 AN ohne Azubis da sind
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2004