Hallo,
ich habe meinen Erziehungsurlaub um ein weiteres Jahr bis April 2002 verlängert.
Kann ich diesen sofort beenden, wenn ich zum Beispiel einen neuen Job angeboten bekomme (neue Firma oder intern?
Kann ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle nach neuem Gesetz auch als Teilzeit bewerben (abgesehen von den Chancen, die dadurch sinken, den Job zu bekommen).
Vielen Dank und viele Grüße
Michaela
Mitglied inaktiv - 06.09.2001, 15:18
Antwort auf:
Ende Erziehungsurlaub
Liebe Michaela,
1. In der Firma dürfen Sie den EU nur verkürzen/ verlängern, wenn der AG zustimmt
2. In einer anderen Firma gilt der beantragte EU nicht, wenn Sie also kündigen und sich eine neue Arbeit suchen, können Sie neu beantragen.
Sie können im EU mit den normalen Fristen kündigen, nur zum Ende des EU ist die Frist länger.
3. Bei einer neuen Arbeitsstelle können Sie den Vertrag bzgl. der Arbeitszeit schliessen, wie Sie wollen.
Wenn Sie meinen, dass Sie den alten Vertrag umwandeln wollen, stellen Sie am besten eine neue Frage-das wird sonst hier umübersichtlich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2001
Antwort auf:
Ende Erziehungsurlaub
Ginge es, wenn mein Freund nur 4 Wochen EU nehmen würde und ich dann danach, da er noch in der Ausbildung ist und ich Arbeitslos, z. Z., bin?
Oder sollte nur ich EU nehmen, weil es sonst zuviel "Schriftkram" bedeuten würde?
Würde ich EU-Geld und Arbeitslosenhilfe zusammen bekommen?
Was wäre mit Sozialhilfe?
Kann ich 2 Jahre EU-Geld bekommen von mtl. 600 DM?
Wann muß ich EU beantragen und wo?
Wann muß ich Mutterschaftsgeld beantragen bei der Krankenkasse?
Vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 11.09.2001, 16:00