Sehr geehrte Frau Bader, Mitte Oktober endet mein Erziehungsurlaub für unser erstes Kind. Vor diesem EU habe ich voll gearbeitet und war somit auch voll bei meiner KK versichert. Dieser Versicherungsschutz bleibt während des EU ja bestehen. Nun habe ich während meines EU auf € 400 Basis gearbeitet und werde dies auch nach desen Ende tun (ich werde nicht wieder voll arbeiten). Stimmt es, daß ich dann ab Ende des EU einen Antrag auf Familienversicherung für mich und meine Tochter bei der KK meines Mannes stellen muß? Ich habe doch mit dem € 400 Job keinen sozialversicherungspflichtigen Job, oder? Mitte Januar beginnt dann die Mutterschutzfrist für mein 2. Kind, welches Ende Februar geboren werden soll. Mit dem € 400 Job habe ich doch keinen Anspruch auf die max. 13€ der KK pro Tag. Zahlt mein AG dann während der Mutterschutzfrist meine € 400 voll weiter? Habe ich Anspurch auf das einmalige Entbindungsgeld der KK UND die € 200 Zuschuss zur Entbindung vom Bundesversicherungsamt? Wo beantragt man den Zuschuss beim Bundesversicherungsamt? Ich hoffe, das ganze war nicht allzu verwirrend und Sie können mir weiterhelfen. DANKESCHÖN!! ALINA
Mitglied inaktiv - 25.09.2003, 10:41