Hallo Frau Bader,
mich interessiert folgende Frage, obwohl sie mich eigentlich nicht betrifft:
Wenn die Elternzeit einer Frau 2008 endet, die Frau aber wieder ein Kind bekommt, und damit NICHT arbeiten geht, sondern direkt in Mutterschutz - steht ihr dann Elterngeld zu?
Gruß, Jasdan.
Mitglied inaktiv - 12.01.2007, 11:44
Antwort auf:
Ende Elternzeit Elterngeld
Hallo,
das kommt auf das Alter des Kindes an.
Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2007