Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endet am 20.07.06. Ich habe Verringerung meiner Arbeitszeit auf 8 Stunden pro Woche beantragt, war vorher Vollzeit beschäftigt. (Wir haben nur 4 Angestellte).
Nun meine Fragen :
1. Wenn er mir dies ablehnt, was ist dann ?
a) muss ich dann am 20.7.06 ganztags kommen (was ich nicht kann, da ich sonst keine Betreuung habe)
2. Wenn er mir kündigt, weil er das nicht will, muss er mir dann weiterhin d.h. bis zum Ende der Kündigungszeit, Gehalt zahlen ?
3. Oder muss ich kündigen, wenn ich keinen Ganztagsjob mehr annehmen kann.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
gruß´
babeliala
Mitglied inaktiv - 08.05.2006, 23:17
Antwort auf:
Ende Elternzeit , Dringend, Hilfe
Hallo,
Suie haben keinen Anspruch auf TZ. Wenn Sie den Job nicht wie im Arbeitsvertrag geregelt antreten können, müssen Sie kündigen, falls er nicht freiwillig zustimmt.Dann werden Sie beim AA uU gesperrt sein.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2006
Antwort auf:
Ende Elternzeit , Dringend, Hilfe
hallo,
anspruch auf verringerung hast du nicht (www.teilzeit-info.de), wenn du es aber "beantragt" hast muß dein ag dir ja bald mitteilen was sache ist.
ER muß dir nicht kündigen, DU kannst ja deinen arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen. aber deine kü-frist (3 monate zum ende der EZ) ist ja schon abgelaufen..
sprich, stimmt er der teilzeit nicht zu (was er nicht muß), mußt du theoretisch ab dem 20.7. wieder vollzeit arbeiten.
lg
Mitglied inaktiv - 09.05.2006, 08:35