Elterzeit u. Elterngeld richtig beantragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterzeit u. Elterngeld richtig beantragen

Hallo zusammen, Ich komme im Moment nicht ganz mit den ganzen Fristen und Zeiträumen beim Thema Elterngeld und Elternzeit klar. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 15.11.2013 Ich möchte im Anschluss an den Mutterschutz noch einen weiteren Monat zuhause bleiben. Danach übernimmt mein Mann und möchte insgesamt 22 Monate zuhause bleiben, also bis 01.12.2015. Beginnt meine Elternzeit dann nach den 8 Wochen MuSchu, also ab 10./11.01.2014? Oder wird direkt ab Geburt gezählt? Welches Datum müsste ich dann als ersten Arbeitstag bei meinem AG angeben? Und wie verhält es sich mit dem Elterngeld? Ich müsste dann 3 Monate Elterngeld beantragen, da es mit dem MuSchuGeld verrechnet wird oder? Welche Zeiträume muss ich da im Antrag angeben? Danke im Voraus für eure Hilfe. LG, Sunny

von Sunny1979 am 30.09.2013, 10:45



Antwort auf: Elterzeit u. Elterngeld richtig beantragen

Hallo, Sie können zusammen 14 Mo. EG bekommen u frei verteilen. Nur die Monate, in denen Sie MG bekommen,werden immer der Mutter angerechnet. Sie können also 12 Mo verteilen. Ansonsten kann jeder 3Jahre EZ nehmen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2013



Antwort auf: Elterzeit u. Elterngeld richtig beantragen

Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Da aber der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet wird, beginnt auch die Elternzeit faktisch am Tag der Geburt. Möchtest du im Anschluss an den Mutterschutz (also direkt ab Geburt) Elternzeit nehmen, gilt für dich die Frist: Elternzeitanmeldung 7 Wochen vor Mutterschutzende. (beim Vater wäre es 7 Wochen vor errechnetem Entbindungstermin) Deine Formulierung "ab Mutterschutz noch einen Monat" ist ungenau. Meinst du wirklich 1 Kalendermonat ab Mutterschutzende. Dann wäre das Ende am 10.02.2014. Oder meinst du 3 Monate Elternzeit ab Geburt? Die wäre am 14.02.14 zuende. Du kannst da aber jedes Datum wählen! Auch zB der erste Monat nach dem ersten Geburtstag. Oder den nächsten 15. eines Monats. Wie du willst. (ich gehe davon aus, über Verlängerungsoptionen weißt du schon Bescheid) Aufpassen musst du bei dem Datum, welches du dir aussucht, nur, dass es zum Elterngeld passt. Elterngeld solltest du an die Lebensmonate angepasst beantragen. Beantragst du zB bis zum 10.02 Elterngeld und dein Mann ab 11.02., dann wollt ihr beide für den gleichen Lebensmonat Geld haben und das geht nicht. Bei deinem Mann (wenns zum Elterngeld passen soll): Elternzeitbeginn ab 4. Lebensmonat - 15.02.14 bis 14.12.2015 (=22 Monate) Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.09.2013, 11:44



Antwort auf: Elterzeit u. Elterngeld richtig beantragen

Hallo Sabine, Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Eine Rückfrage noch dazu - Es ist also nicht möglich dass mein Mann und ich in einem Monat gemeinsam EG beziehen?

von Sunny1979 am 30.09.2013, 12:07



Antwort auf: Elterzeit u. Elterngeld richtig beantragen

jetzt ist mir noch etwas aufgefallen...wir möchten ja beim EG in den Genuss der 2 Partnermonate kommen. Ich möchte ja nur die ersten 3 Monate ab Geburt zuhause bleiben, bekomme also de facto nur 1 Monat EG (verbrauche aber 3 Monate EG). Für meinen Mann bleiben dann noch 11 Monate EG, richtig?

von Sunny1979 am 30.09.2013, 12:35



Antwort auf: Elterzeit u. Elterngeld richtig beantragen

Doch, das geht schon, aber dann sind 2 Elterngeldmonate verbraucht! Es geht nicht, dass man sagt, ein Elterngeldmonat wird auf 2 Eltern verteilt. Also zB LM 3 - erste Hälfte Mutter, zweite Hälfte Vater. So sind 2 Monate (1x für Vater und 1x für Mutter) verbraucht. Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.09.2013, 12:42



Antwort auf: Elterzeit u. Elterngeld richtig beantragen

Richtig! Bei dir wird immer das Mutterschaftsgeld angerechnet. Also verbrauchst du einfach so schon mal 2 Elterngeldmonate. Bleiben noch 12, die ihr unter euch aufteilen könnt. Nimmst du noch 1, kann dein Mann noch 11 beanspruchen. Er könnte auch zeitgleich mit dir starten und sein 11 Monate nehmen, dann kämt ihr mit dem Geld bis zum 11. Lebensmonat. Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.09.2013, 12:44



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