Frage: Elternzeitverlängerung

Hallo! Ich habe im Februar 2006 meinen Sohn bekommen. Ich hatte Elternzeit bis August 2007 angemeldet. Da ich aber doch keinen Kindergartenpltz für ihn bekommen habe wollte ich verlängern. Der Vorstand hat mir aber nur eine Verlängerung bis Februar 2008 genehmigt. Da ich jetzt aber noch immmer keinen Platz für meinen Sohn habe, habe ich eine weitere Verlängerung auf die vollen drei Jahre beantragt. Dieses wurde nun abgelehnt und ich soll wieder arbeiten gehn. Ich arbeite in einem Betrieb mit unter 15 Angestellten. Habe ich nicht dennoch ein Recht auf 3 Jahre Erziehungsurlaub? Was soll ich denn tun. Wo soll ich hin mit meinem Kind? Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 12:28



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hallo, wenn anfangs weniger als 2 J. beantragt worden sind, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Nur auf Neuantrag. Liebe GRüsse, #NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2008



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Wann genau hast Du denn das dritte Jahr mitgeteilt? Mit Frist vom 8 Wochen vor Beginn des 3. jahres? Wenn ja, dann hat der AG keine Chance, denn das 3. jahr mußt Du erst 8 Wochen vor dessen beginn mitteilen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 17:07



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