Frage: Elternzeitende ( wichtige frage )

Hallo Frau Bader wenn ich mich doch entscheide von mir aus zu Kündigen wie gesagt Elterzeit ende 09.09.05 muß ich dann bis zum 09.06.05Kündigen? Könnte das Arbeitamt mich dann Sperren Obwohl ich arbeiten will?

Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 14:07



Antwort auf: Elternzeitende ( wichtige frage )

Hallo, ja, mit Frist von 3 Monaten. Es kommt darauf an, warum Sie kündigen (wegen der Sperre) Wenn Sie wegen dem Kind(ern) nur beschränkt dem ARb-Markt zur Verfügung stehen bekomen Sie auch nur beschränkt Arb-Geld. Gruß, NB Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2005



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