Sehr geehrte Frau Bader. Ich befinde mich zurzeit in Elternzeit (3 Jahre) für Kind 2. Jetzt möchte ich im Anschluss an diese Zeit die übrig gebliebene Elternzeit von Kind 1 nehmen. Mein Chef hat mich gebeten diese bereits jetzt (ca. 1 Jahr vorher) zu beantragen. Wie verhält es sich, sollte ich noch einmal schwanger werden und die übrig gebliebene Zeit von Kind 1 nicht wie geplant antreten können (Aufgrund von Mutterschutz oder neuer Elternzeit), darf ich diese Zeit dann noch einmal verschieben, oder verfällt die Zeit dann? Vielen Dank
von Ponkyponk am 20.04.2018, 20:54