Hallo Frau Bader,
Ich wollte gern wissen habe Zwillinge ob mir pro Kind noch 2 Jahre elternzeit stehen oder ob ich bei beiden Kindern nur 2 Jahre habe. Habe bereits 1 Jahr 2015 genommen und habe leider bis heute kein Kitaplatz daher die Überlegung das ich die restlichen 2 Jahre nehmen kan, natürlich muss wahrscheinlich mein Arbeitgeber zustimmen.
Hätte ich das damals sagen müssen wann ich die restliche elternzeit nehme, müsste der Arbeitgeber dann nicht zustimmen müssen oder .!? Oder hab ich das falsch verstanden ?!?
Wie genau läuft das ab?!?
von
Nola21
am 07.08.2017, 18:30
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage neu und teilen Sie den genauen Geburtstermin mit. Den genau in 2015 hat sich das Gesetz geändert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Elternzeit
Meines Wissens nach ist es bei Zwillingen so das man sagen muss wann man für welchen Zwilling wann EZ nimmt um die vollen 6 Jahre auszuschöpfen. Und eine sehr, sehr genau Planung. Ansonsten hat man nur 3 Jahre weil die EZ dann bei beiden gleichzeitig läuft. Kann mich da aber irren. Klappt aber auch nur wenn die Kinder nach dem Stichtag 1.07.2015 geboren sind, sonst kann man nur 5 Jahre nutzen.
Was ich aber nicht verstehe, Du sagst du hättest 2015 ein Jahr genommen und immer noch kein KiGa-Platz. Wie hast du den die Zeit seitdem überbrückt, immerhin schreiben wir 2017.
Mitglied inaktiv - 07.08.2017, 18:39
Antwort auf:
Elternzeit
Habe vergessen zu erwähnen das ich zur Zeit Vollzeit arbeite nach der 1 jährige. Elternzeit
von
Nola21
am 07.08.2017, 18:44