Guten Tag Frau Bader,
ich bin jetzt seit 1,5 Jahren in Elternzeit und fange ab Oktober an zu arbeiten. Nun würde ich gerne kurzfristig eine Weiterbildung in Vollzeit machen, die 6 Monate dauert. Leider werde ich vom Betrieb nicht freigestellt. Deshalb meine Frage: Kann ich noch meine übrige Elternzeit dafür nehmen,nachdem ich paar Monate jetzt arbeiten werde, oder muss der AG zustimmen?
von
Bibizok
am 19.09.2015, 17:18
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
stellen Sie mit Frist 7 Wo. einen neuen Antrag auf EZ. Anspruch besteht nur,wenn man sich für einen Zeitraum von 2 Jahren festgelegt hat
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2015
Antwort auf:
Elternzeit
Zu einer Verlängerung oder Verkürzung der Elternzeit muss der AG immer zustimmen.
von
sissey
am 20.09.2015, 16:48
Antwort auf:
Elternzeit
Vielen Dank für die Antworten.
von
Bibizok
am 21.09.2015, 16:28