Sehr geehrte Fr. Bader,
momentan setzte ich mich mit den ganzen Anträgen für die Elternzeit bzw. das Elterngeld auseinander.
Meine Frage ist nun, ab wann beantrage ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber?
Mein ET ist am 12.2. angenommen das ist auch der tatsächliche ET, dann habe ich ja 8 Wochen Mutterschutz also bis zum 9.4. in denen ich sowieso nicht arbeiten darf. Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen. Muss ich diese vom 12.2.14-11.2.15 nehmen oder am Ende vom Mutterschutz 9.4.14-8.4.15?
von
Mutsi
am 15.01.2014, 11:50
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Elternzeit
Hallo,
abgebucht.
Am besten ist, man schreibt das Datum des Endes explizit hin.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2014
Antwort auf:
Elternzeit
bei 3 Jahren wäre Dein erster Arbeitstag der Dritte Geburtstag des Kindes.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 15.01.2014, 12:55
Antwort auf:
Elternzeit
Danke für deine Antwort, aber das war jetzt nicht wirklich meine Frage. Welches Datum kann ich eingeben???
von
Mutsi
am 15.01.2014, 13:04
Antwort auf:
Elternzeit
Jedes welches Du willst.
Willst Du Vollzeit zurückkehren ?
Wenn nein, nehme auf jeden Fall 2 Jahre und schreibe rein dass Du ab 13.02. Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. ( dann musst Du nicht am Geburtstag los )
Betreuung , ist die gesichert ? Bedenke dass viele Krippen erst ab August die Plätze haben. Gehe das auf Sicherheit.
Nimmst Du weniger als 2 Jahre hast Du keinen Anspruch auf Verlängerung.
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2014, 14:06
Antwort auf:
Elternzeit
Also ich wollte 12 Monate gehen und mein Mann dann auch nochmal 2 Monate. Mit den Krippen weiß ich bescheid, bin selber Erzieherin und habe gute Kontakte ;) Und meine Mutter ist zudem noch Tagesmutter. Deshalb mach ich mir da keine Gedanken.
Ich geh dann nur noch halbe Tage arbeiten.
von
Mutsi
am 15.01.2014, 14:21
Antwort auf:
Elternzeit
Ok, dann ist Betreuung kein Problem.
Würde dennoch 2 Jahre nehmen und dann Teilzeit in Elternzeit.
Es kann immer was kommen , damit sicherst Du Dich ab.
Und halbe Tage kannst Du auch in Elternzeit arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2014, 14:46
Antwort auf:
Elternzeit
Rate Dir auch, dann dringend Teilzeit nach dem einen Jahr anzumelden. Völlig unabhängig davon ob du bisher Teilzeit gearbeitet hast oder es danach eh nur noch vor hast. So hast Du nämlic Kündigungsschutz und bist um eiiges flexibler. Machst Du nur das Jahr Elternzeit, kann man dich theoretisch am ersten Tag an dem Du wiederkommst kündigen.Solange Du in Elternzeit bist, aber nicht. Und da man innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std di Woche arbeiten darf, warum da was verschenken? Ausserdem, aus eigenen Erfahrungen, es kommt selten so wie man mein......
Und Elternzeit beginnt ab Geburt, so wird auch das Elterngeld gerechnet/gezahlt. Die Mutterschutzfrist gibt Dir als Frau nur die Möglichkeit die Elternzeitmeldung erst 1 Woche nach der Geburt bei dem AG abzugeben. Und eben nicht schon vor der Geburt - auch wegen unklarem ET.
Mitglied inaktiv - 15.01.2014, 15:04
Antwort auf:
Elternzeit
Wenn du 12 Monate nehmen möchtest und dein Mann seine 2 Monate im Anschluss daran, dann solltest du deine 12 Monate mit der Geburt beginnen lassen, sofern dein Mann Elterngeld haben möchte.
Denn Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat!
Nimmst du 12 Monate Elternzeit ab Mutterschutzende, reicht deine Elternzeit bis zum 14. Lebensmonat und du hast 1 Jahr und 8 Wochen (bzw so lang wie der nachgeburtliche Mutterschutz reicht) Elternzeit verbraucht.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.01.2014, 20:29