Erst möchte ich mich einmal für Ihre Antwort bedanken.
Habe aber dann noch eine frage, wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zu fervügung stehe, dann steht mir doch auch kein Arbeitslosengeld zu.
Danke an Fr. Bader
von
PupsivanHaus@web.de
am 29.01.2013, 17:21
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
nein, dann nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2013
Antwort auf:
Elternzeit
Ohne Arbeitswillen kein Arbeitslosengeld 1.
Betreuung des Kindes muss man hier nachweisen.
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2013, 20:21