Hallo,
unser Sohn wurde 1 Monat vor Auslaufen meines befristeten Vertrages geboren. Jetzt war ich 4 Jahre zu Hause (als "Hausfrau", also nicht arbeitslos gemeldet, private Krankenversicherung etc.) und arbeite nun wieder bei einem anderen Arbeitnehmer in Teilzeit. Hätte ich eigentlich rechtlich die Mögleichkeit, z. B. zum Schulbeginn ein Jahr (oder mehr) Elternzeit zu nehmen? Habe sie ja nie genommen....
Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 22:00
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wenn Ihr AG zustimmt, ja
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2010
Antwort auf:
Elternzeit
Die Frage wurde ganz ähnlich vor vier Beiträgen gestellt....
Grundsätzlich kann man Elternzeit nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes nehmen.
Grundsätzlich kann man aber bei seinem AG beantragen, dass max 12 Monate bis zum 8. Lebensjahr übertragen werden. Bis wann man diese Übertragung beantragt haben muss, weiß ich leider nicht.
Also mehr als 12 Monate gehen auf gar keinen Fall.
Und ich vermute weiterhin, dass man nach Ablauf der 3 Jahre da nix mehr machen kann...Auch wenn man in der Zeit gar keinen AG hatte.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 08:13