Frage: Elternzeit

Hallo Frau Bader! Derzeit bin ich in Erziehungsurlaub (noch bis Juni 09). Die 3. Jahre meiner zwei Kinder hab ich mir beim Arbeitgeber "aufgehoben". Inzwischen ist ein drittes Kind zur Welt gekommen, für dieses habe ich noch keine Elternzeit beantragt. Nun hat die Firma Insolvenz angemeldet. Meine Fragen sind jetzt. Was passiert mit meiner Elternzeit?? (den jeweils dritten Jahre) Wie läuft die Krankenversicherung weiter? "Muss" ich mich jetzt Familienversichern, bei meinem Mann? Bin ich jetzt "Arbeitslos" oder kann man als "Arbeitslose" auch Elternzeit nehmen? Entschuldigen Sie bitte die vielen Fragen, aber diese Nachricht hat mich eben total überrumpelt und ich bin sehr verwirrt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Silke

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 17:09



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2009



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