Schönen guten Tag,
wir haben doch nochmal eine Frage zur Elternzeit. Wir wollen uns diese teilen und wissen schon, dass er auch über ein Kündigungsschutz verfügt.
Nun ist es aber so, dass wir seinen Antrag für die zweiten sieben Monate auch gleich nach der Geburt von unserer Tochter abgeben müssen.
Seine Firma stellt sich immer sturr was Unterschriften angeht. Ist seine Chefin verpflichtet den Antrag zu unterschreiben???
Vielen Dank im vorraus....
LG Monique
Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 17:07
Antwort auf:
elternzeit
Hallo,
Frist ist 7 Wo. Und da es kein Antrag ist, muss der AG nicht zustimmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.04.2008
Antwort auf:
elternzeit
Das müßt Ihr gar nicht und würde ich auch nicht!
Kündigungsschutz besteht 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit, nicht vorher.
Dann habt Ihr 1 Woche Zeit die EZ mitzuteilen, denn 7 Wochen vor Antritt der EZ muß man diese mitgeteilt haben.
Auf den Fornmularen kann man das auch entsperchend ankreuzen.
EZ beantragt man nicht, EZ teilt man dem AG mit, da EZ ein gesetzliches Recht ist. Dieses nimmt man in Anspruch, genehmigen muß der AG da nichts, er muß es "nur" zur Kenntnis nehmen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 17:37