Hallo Frau Bader, mein Mann ein ein sehr lukratives Angebot für einen neuen Job bekommen. Diesen könnte er zum 20.08.2001 antreten. Er sit allerdings mit einem Umzug über mehere 100 km verbunden. Meine Mutterschutzfrist beginnt am 3.7.2001 nach dem Mutterschutz habe ich vor 2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Ich stehe zur Zeit in einem festen Arbeitsverhältnis. Nach Ende der Elternzeit kann ich aufgrund der großen Entfernung zu meinem jetzigen Arbeitsplatz nicht wieter bei dieser Firma arbeiten. Meine Frage ist nun, ob ich, da ich ja weiß, das ich meinen alten Job nach der Elternzeit nicht mehr antreten kann, bei meiner jetzigen Firma kündigen muß, oder ob ich die Elternzeit beantragen und nehmen kann und dann zum Ende der Elternzeit bei der Firma zu kündigen. Kann mich meine Firma kündigen bzw. mich zur Kündigung zwingen? Vielen Dank für ihre Auskunft Grit
Mitglied inaktiv - 19.05.2001, 16:16