Hallo Frau Bader, ich bin arbeitslos und stehe in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Bin jetzt im Mutterschutz. Habe nicht vor, danach diesen Nebenjob auf 165 EUR Basis weiterzumachen.(wegen Hartz IV) Kann man bei einem solchen Nebenverdienst auch Elternzeit beantragen oder ist es sinnvoller gleich zu kündigen?? Bekommt man während der Elternzeit eigentlich weiter Lohn?? Oder endet mein Anspruch auf Lohn nach dem Mutterschutz? und muss ich meinem Arbeitgeber die Geburtsurkunde meines Kindes vorlegen?? Für die Beantwortung meiner Fragen bin ich ihnen jetzt schon sehr dankbar. freundliche Grüße Nicole (37.SSW)
Mitglied inaktiv - 20.09.2004, 22:54