Frage: Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader! Kurzlich las ich das man ca. 4 Wochen nach der Geburt dem AG mitteilen muß wielange man vorhat im Erziehungsurlaub zu bleiben. Da ich dies noch nicht genau weiß, weil es von verschiedenen Faktoren abhängt, wie finanzielle Lage, Kigaplatz etc. habe ich ihm erstmal im voraus schon gesagt mindestens 1 Jahr mit der Option zum verlängern. Da ich einen sehr lieben Chef habe ist das auch kein Problem. Nun trotzdem meine Frage, ist das gesagte von mir verbindlich oder ist das von AG zu AG verschieden? Ich bin ja noch schwanger also habe ich noch genug Zeit mich zu entscheiden. Ist in so einer Situation besser zu sagen ich nehme 3 Jahre, eher anfangen geht ja immer, oder mit dem Chef einen 3 Zeiler machen, 1 Jahr mit der Option zum verlängern? Ist sowas überhaupt möglich? Oder wie ist die Rechtslage? Hängt das vom AG ab? Danke schon mal im voraus. Liebe Grüße Kerstin

Mitglied inaktiv - 02.06.2004, 08:13



Antwort auf: Elternzeit

HAllo, wobei die Frage ist, ob er das später widerruft. Man muss sich grds. direkt verbindlich festlegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2004



Antwort auf: Elternzeit

hallo kerstin... diese ganze bürokratie kann schon anstrengend sein :-)... vielleicht kann ich dir ein wenig weiterhelfen. also wenn du elternzeit für die ersten 2 jahre einreichst ist das schon verbindlich. wenn du verkürzen oder verlängern willst muss dein arbeitgeber halt zustimmen. lg pet

Mitglied inaktiv - 02.06.2004, 10:43



Antwort auf: Elternzeit

Also: wenn Du die EZ direkt nach dem MuSchu nimmst, mußt Du sogar 6 Wochen vorher Bescheid geben! Das würde ich IMMER schriftlich machen. Du kannst ja dann ein paar Zeilen aufsetzen, in denen er Dir bestätigt, daß Du erst mal ein Jahr gehst und er (der Chef) schon jetzt einer von Dir gewünschten Verlängerung zustimmen wird. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 02.06.2004, 20:24



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