Bin in einer Physiotherapie Praxis angestellt, welche während meiner Elternzeit verkauft wurde.
Besteht das Anstellungsverhältnis noch weiter nach Praxisverkauf?
Welche Rechte und Pflichten habe ich bzw. der Arbeitgeber (alt/neu)?
Vielen Dank!
von
frau78
am 05.05.2014, 20:26
Antwort auf:
Elternzeit:Verkauf der Physiotherapie-Praxis
Hallo,
der Vertrag bleibt genaus so bestehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2014
Antwort auf:
Elternzeit:Verkauf der Physiotherapie-Praxis
Der neue AG muss Dich und Dein Arbeitsverhältnis übernehmen. Du musst nach der EZ arbeiten wie vertraglich vereinbart und Dein AG muss Dich entsprechend beschäftigen und bezahlen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.05.2014, 22:18
Antwort auf:
Elternzeit:Verkauf der Physiotherapie-Praxis
Hallo Sabine,
Danke für die Antwort ich bin noch in elternzeit heißt das ich bekomme das Geld Ende Mai und nach der Geburt Ende Juni und Juli
Mein Anteil von der kk habe ich bekommen deswegen war ich unsicher
Vielen Dank
von
mama1950
am 06.05.2014, 07:31