Hallo Frau Bader, ich habe für meine Tochter 2 Jahre Elternzeit beantragt und habe nun nach einem Jahr wieder begonnen, in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Da ich den Kündigungsschutz der Elternzeit nicht benötige, sehe ich keinen Vorteil für mich, jetzt offiziell Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten gegebenüber einer normalen Teilzeit. Für meinen AG ist es egal, er würde mir eine vorübergehend befristetete Teilzeit auch so ohne Elternzeit gewähren, sodass ich meinen Vollzeit-AV auch erhalten kann. Wäre es möglich, meine Elternzeit vorzeitig zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beenden (ohne, dass ich mit einem zweiten Kind schwanger bin) und diesen Teil auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag zu übertragen? VG und Danke September
von September2015 am 23.02.2019, 15:20