Guten Tag, unser Baby soll am 15.06.2015 geboren werden. Mein Mann arbeitet Vollzeit und möchte Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, indem er seine Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden reduziert. In seinem Arbeitsvertrag steht bezüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld: " Bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses wird das Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld (...) gekürzt" Meine Frage: "Ruht" das Arbeitsverhältnis auch, wenn der noch Teilzeit arbeitet oder gilt dies nur, wenn man während der Elternzeit gar nicht arbeitet? Außerdem steigt laut Vertrag seine Grundvergütung alle 2 Jahre. Im Vertrag heißt es " Beschäftigungszeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ununterbrochen länger als 3 Monate ruht (..., gesetzliche Elternzeit), bleiben bei den Stufensteigerungen unberücksichtigt." Auch hier gilt wieder meiner Frage mit der Definition des "ruhenden Arbeitsverhältnis". Außerdem frage ich mich, ob mein Mann trotzdem seine Stufensteigerung bekommen würde, wenn er beispielsweise 3 Monate Elternzeit nimmt, dann 3 Monate voll arbeitet, dann wieder 3 Monate Elternzeit nimmt. So käme er nicht über die 3-Monatsgrenze. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und schicke herzliche Grüße
von bella111213 am 09.02.2015, 13:37