Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Fragen, die mir niemand wirklich beantworten kann, bzw. wo jeder etwas anderes sagt: Am 11.01.2007 habe ich Zwillinge bekommen und die Elternzeit wie folgt angemeldet: 11.01.2007 - 10.01.2009 2 Jahre Elternzeit für Zwilling A 11.01.2009 - 10.01.2010 1 Jahr Elternzeit für Zwilling B 11.01.2010 - 10.07.2010 1/2 Jahr Elternzeit für Zwilling A (übertragene Elternzeit) Die restliche übertragene Elternzeit ist noch offen und beträgt 1,5 Jahre. Nun erwarte ich am 08.07.2010 mein drittes Kind (wahrscheinlich wird es aber in den nächsten zwei Wochen kommen), die Mutterschutzfrist begann am 27.05.2010. Mit Beginn welchen Datums melde ich die ersten zwei Jahre des dritten Kindes an? Mit Beginn der Mutterschutzfrist, dem Geburtsdatum, dem Ende der Mutterschutzfrist oder am 11.07.2010, wenn das 1/2 Jahr übertragene Elternzeit für Zwilling A abläuft? Wenn das Baby zu früh kommt, wird dann die nicht genutzte Zeit der Mutterschutzfrist hinten dran gehängt oder verfällt diese? Da ich die Elternzeit durch Fehlentscheidungen nicht verschenken möchte, bitte ich Sie, mir hierbei weiter zu helfen. Ich danke Ihnen vielmals im voraus für Ihre Mühe und verbleibe für heute mit freundlichen Grüßen Lumaya
Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 10:54