Frage: Elternzeit und ALG2

Hallo, ich habe heute den Antrag fürs Algeld 2 bekommen, weil ich vor dem Mutterschutz Arbeitslosenhilfe bezogen habe. Ich soll aber am 9.9. meine Baby bekommen und will danach 2(bzw.3) Jahre Elternzeit nehmen. Jetzt wurde mir vom Arbeitsamt gesagt, ich kann Antrag auf Kindergeld, Erziehungsgeld und müßte den Antrag auf ALgeld2 stellen, dann würde ich ab 1.1. 05 auch dieses Algeld 2 bekommen. Ich dachte immer, wenn man Erziehungsgeld bekommt, kann man dieses Algeld2 nicht bekommen? Ich kann auch nicht während Elternzeit halbtags arbeiten gehen, weil ich keinen habe, der aufs Kind aufpassen kann. Die Omas wohnen zu weit weg. Was stimmt nun? Kann mir jemand helfen? (Sorry, ich wußte nicht, wie ich es formulieren kann, deshalb klingt es etwas wirr?)

Mitglied inaktiv - 26.08.2004, 20:03



Antwort auf: Elternzeit und ALG2

Hallo, Was bislang kaum wahrgenommen wurde: Der Kompromiss zwischen Regierung und Opposition geht zu Lasten jener, die sich für Kinderkriegen und Babypause entschieden haben. Das Erziehungsgeld beträgt künftig statt der bisher gezahlten 307 nur noch 300 Euro monatlich. Das so genannte budgetierte Erziehungsgeld wird von bisher 360 auf 350 Euro gekürzt. Auch Arbeitslosengeld zählt Auch wird der Kreis jener, die Erziehungsgeld auch nach dem sechsten Monat des Neugeborenen erhalten, stark eingeschränkt. Denn die Einkommensgrenzen samt der Freibeträge sinken. Paare dürfen demnach künftig nicht mehr als 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Zuvor waren es noch mehr als 51.000 Euro. Für Alleinerziehende sinkt die Einkommensgrenze von bislang 38.350 auf 23.000 Euro. Auch Arbeitslosengeld und Krankengeld werden künftig bei der Berechnung des Erziehungsgeldes als Einkommen gezählt. Liegt das Einkommen oberhalb der festgelegten Grenze, gibt es ab dem siebten Monat eine lineare Kürzung des Regelsatzes um 5,2 Prozent (bisher 4,2) und beim budgetierten Erziehungsgeld um 7,2 Prozent (bisher 6,2). Elternzeit verschieben weiterhin möglich Unverändert bleibt die Regel, dass Eltern mit Zustimmung des Arbeitgebers maximal ein Jahr der Elternzeit bis zum Ende des achten Lebensjahres des Kindes verschieben können. Neu ist dagegen, dass diese Regelung auch bei kurzer Geburtenfolge gilt Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2004



Antwort auf: Elternzeit und ALG2

Wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht - zum Beispiel weil man nicht arbeiten kann, weil die Kinderbetreuung fehlt, kann man auch kein Arbeitslosengeld beanspruchen. Mit Erziehungsurlaub hat da nichts zu tun - außer dass man maximal für die zugelassene Arbeitszeit von 30Std./Woche ALG beantragen kann, nicht für einen Vollzeitjob. Gruß Trine

Mitglied inaktiv - 26.08.2004, 21:05



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