Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber insgesamt 6 Jahre Elternzeit beantragt, also für jedes Kind die vollen 3 Jahre! Jetzt ist es so das ich für das zweite Kind Landeserziehungsgeld (Bayern) erhalte, die letzte Zahlung ist im November! Jetzt wurde ich von meinem Arbeitgeber gefragt ob ich nicht von zu Hause aus ein paar Stunden (7-8) die Woche arbeiten möchte! 1. Ab wann darf ich dazu verdienen ohne das mir das noch aufs Erziehungsgeld angerechnet wird? 2. Frage: Sollte mein Arbeitgeber in ein paar Monaten sagen, er hat nichts mehr für mich von zu Hause aus zu machen, habe ich dann meinen Anspruch auf die restliche Elternzeit von ca. 2 Jahren verloren? 3. Bin ich nach wie vor selbst krankenversichert, wenn ich in Elternzeit auf 400 Euro Basis aushelfe? Fragen über Fragen aber vielen lieben Dank schon mal!
von Ela19 am 15.10.2013, 14:49